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   OLG Nürnberg, 30.12.2021 - 13 U 2008/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,72293
OLG Nürnberg, 30.12.2021 - 13 U 2008/21 (https://dejure.org/2021,72293)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.12.2021 - 13 U 2008/21 (https://dejure.org/2021,72293)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Dezember 2021 - 13 U 2008/21 (https://dejure.org/2021,72293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Urteil - Feststellung sämtliche weitere Schäden sind zu ersetzen - Was ist hiervon erfasst?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Kosten umfasst die Feststellung "sämtliche weitere Schäden sind zu ersetzen"?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.12.2021 - 13 U 2008/21
    Ein Grundurteil darf nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und wenn nach dem Sach- und Streitstand der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (BGH, Urteil vom 10.03.2005 - VII ZR 220/03 -, Rn. 15, juris).

    Auch ist der maßgebliche Gesichtspunkt der Prozessökonomie zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 10.03.2005 - VII ZR 220/03 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05

    Schmiermittel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.12.2021 - 13 U 2008/21
    Nur wenn die Urteilsformel allein nicht ausreicht, um den Rechtskraftgehalt der Entscheidung zu erfassen, sind Tatbestand und Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen, ergänzend heranzuziehen (BGH, Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 135/05, Rn. 13, m. w. N.).
  • BGH, 05.11.1997 - XII ZR 290/95

    Entscheidung über den Grund im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.12.2021 - 13 U 2008/21
    Das ist etwa der Fall, wenn die erste Instanz die Klage abgewiesen hat, weil nach ihrer Ansicht der Beklagte zum Ersatz eines Schadens überhaupt nicht verpflichtet ist, das Berufungsgericht das Bestehen einer solchen Verpflichtung aber annimmt (BGH, Urteil vom 05.11.1997 - XII ZR 290/95 - Rn. 11, juris).
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